Behandlung im Dämmerschlaf bei Zahnarztphobie

Mit der Hilfe Behandlung im Dämmerschlaf (Analgosedierung) ist es möglich, dass der Patient von der örtlichen Betäubung und von der Zahnbehandlung nichts mitbekommt. Sie versetzt den Patienten in einen tief entspannten, ruhigen Zustand. In diesem Zustand wird die Außenwelt nur undeutlich wahrgenommen. Dennoch bleibt der Patient bei dieser Narkoseart während der Behandlung bei Bewusstsein: die eigene Atmung wird nicht unterdrückt, die Körperfunktionen (Atmung, Herz, Kreislauf) ständig vom Anästhesisten überwacht und die Ansprechbarkeit bleibt erhalten. Dem Angstpatienten wird dafür von einem Anästhesisten ein Betäubungs- und Beruhigungsmittel intravenös verabreicht. Im Vergleich zur Vollnarkose wacht man nach der Sedierung schnell wieder auf und kann relativ kurze Zeit später die Praxis wieder verlassen. Die Zeit des Eingriffs wird als sehr kurz empfunden und meist entsteht eine partielle oder totale Erinnerungslücke, so als hätte man geschlafen.

Vorteile der Dämmerschlafbehandlung

  • kurze Einschlafphase (ca. 30 Sek.)
  • keine Erinnerungen und Wahrnehmungen
  • kurze Aufwachphase (3-5 Min.)
  • kurze Erholungszeit (15-20 Min.)

Behandlung in Kurznarkose

Die kurze Vollnarkose kann für Risikopatienten und auch für bestimmte Angstpatienten eine gute Lösung sein, da sie das Stressempfinden deutlich reduziert. Bei der Wahl dieser Narkoseart spielen nicht nur die die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten, sondern auch medizinische Indikationen eine Rolle. Viele Faktoren werden berücksichtigt und fließen dann in die Entscheidung zu einer Behandlung in ambulanter Kurznarkose ein. Wie bei der Sedierung werden auch bei der Kurznarkose Schlaf- und Schmerzmittel durch einen Anästhesisten verabreicht. Die Vollnarkose ist eine ‚Allgemeinanästhesie‘, bei der das Schmerzempfinden des gesamten Körpers vollständig ausgeschaltet wird. Im Gegensatz zum Dämmerschlaf ist der Patient nicht ansprechbar und nicht bei Bewusstsein, weshalb eine künstliche Beatmung während der Narkose erfolgt. Im Laufe der gesamten Behandlung werden die Vitalfunktionen Ihres Körpers hochprofessionell vom Narkosearzt überwacht. Direkt nach der Behandlung wird in einer Erholungsphase die Beaufsichtigung fortgeführt, bis die Narkosewirkung vollständig nachlässt und der Patient die Praxis mit einer Begleitperson verlassen kann.

Vor jeder implantologischen oder operativen Behandlung beraten wir Sie gerne ausführlich zu Ihrer Behandlung ohne Angst und Schmerzen. Danach wir, welche Verfahren in Ihrem Fall sinnvoll sind. Sie können sich also vorbehaltlos auf Ihr perfektes Zahnimplantat oder ihre notwendige Zahnentfernung freuen, die Ihnen ein großes Stück Freiheit und Wohlbefinden zurückgeben wird. Wir helfen Ihnen gerne weiter, sprechen Sie uns an.

Simply Sleep – Zahnarztangst war gestern

Zahnpflegetipps bei Kindern

  • Zweimal täglich Zähneputzen ab dem ersten Zahn
  • Verwendung einer Kinderzahnpasta
  • Zweimal im Jahr ein Zahnarztbesuch (bei ängstlichen Kindern häufiger, vielleicht als Begleiter der Eltern, damit ein
  • Vertrauen zum Zahnarzt aufgebaut werden kann)
  • Ausgewogene, zahngesunde Ernährung
  • Regelmäßige Zahnarztkontrolle für gesunde Kinderzähne

Wir empfehlen ab dem Durchbruch aller Milchzähne zweimal pro Jahr einen Kontrolltermin bzw. eine Vorsorgeuntersuchung in der Zahnarztpraxis. So können wir frühzeitig Karies erkennen und behandeln, bevor Ihr Kind Zahnschmerzen bekommt.
Meist kommt mit ungefähr 6 Jahren der erste bleibende Backenzahn hinter den Milchzähnen und wird deshalb erst spät bemerkt. Die Jungs sind den Mädchen beim Zahnwechsel etwa ein halbes bis 1 Jahr „hinterher“. Die unteren Schneidezähne sind dann die ersten „Wackelzähne“, etwa zum Zeitpunkt des Schuleintritts. Der Zahnwechsel ist erst mit ungefähr 12 bis 13 Jahren abgeschlossen, wenn die hinteren Milchbackenzähne ausfallen.

Kinder- und Jugend-Prophylaxe

Ab dem 6. bis zum 18. Geburtstag zahlt die gesetzliche Krankenkasse zweimal im Jahr die Prophylaxe für Kinder. Nutzen Sie also dieses Prophylaxe-Angebot Ihrer Krankenkasse!
Bei der Kinder-Zahn-Prophylaxe färben wir die Zähne mit speziellen Lacken an. Dieser Lack färbt den Zahnbelag, welcher sonst nicht so gut zu erkennen ist. Wir zeigen Ihrem Kind genau die Stellen, an denen sich noch Beläge an den Zähnen befinden und die noch besser geputzt werden müssen. Wir üben mit der eigenen Zahnbürste eine individuelle Putztechnik. Die Kinderzähne werden danach selbstverständlich sanft und gründlich gereinigt, poliert und erhalten gegebenenfalls einen (Fluorid-) Lack als Schutz.
Bei älteren Kindern und Jugendlichen zeigen wir zudem noch den Gebrauch von Zahnputz-Hilfsmitteln wie Zahnseide und Zahnzwischenraumbürsten. Außerdem beraten wir Ihre Kinder gerne über den Gebrauch von elektrischen Zahnbürsten sowie zur richtigen Handzahnbürste oder Zahnpasta.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auch die Kosten für die Versiegelung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne (6er und 7er). Lesen Sie hierzu in unseren Rubriken: „Versiegelung der Zahnfissuren“. Dort erhalten sie ausführliche Informationen darüber. Bei jedem Zahnarztbesuch kontrollieren wir die Versiegelung der Zähne und bei Bedarf erneuern wir sie.

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